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   VG Osnabrück, 25.04.2006 - 1 B 21/06   

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VG Osnabrück, 25.04.2006 - 1 B 21/06 (https://dejure.org/2006,11149)
VG Osnabrück, Entscheidung vom 25.04.2006 - 1 B 21/06 (https://dejure.org/2006,11149)
VG Osnabrück, Entscheidung vom 25. April 2006 - 1 B 21/06 (https://dejure.org/2006,11149)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Unzulässigkeit eines Bonuspunktesystems für Geldspielautomaten

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 11 SOG ND; § 9 Abs 2 SpielV; § 9 Abs 1 SpielV
    BIS; Bonuspunkt; Bonussystem; Einsatz; Geldspielautomat; Geldspielgerät; Gewinnchance; Rabattpunkt; Rabattsystem; Spielhalle; Vergünstigung; Vergütung; Zahlung

  • Glücksspiel & Recht

    Vergünstigungsverbot des § 9 SpielVO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Vergünstigungsverbot des § 9 SpielVO umfassend

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Vergünstigungsverbot des § 9 SpielVO umfassend

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GewArch 2006, 389
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (12)

  • OVG Hamburg, 04.03.2005 - 1 Bf 214/04

    Fun-Game-Automaten stellen Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit dar, die in

    Auszug aus VG Osnabrück, 25.04.2006 - 1 B 21/06
    Die Rechtsprechung hat dies zwar für ähnliche Rabattsysteme, die allerdings im Gegensatz zu dem von der Antragstellerin betriebenen BIS-System vom Erreichen einer bestimmten Mindestanzahl von Spielen bzw. Mindestspieldauer abhängig waren, in der Vergangenheit angenommen und hierin einen Verstoß gegen § 9 Satz 1 SpielV in der bis zum 31.12.2005 geltenden Fassung erblickt (vgl. zum sog. "PEP-System" BVerwG, Urteil vom 23.11.2005, a.a.O; vorgehend OVG Hamburg, Urteil vom 04.03.2005, 1 Bf 214/04, GewArch 2005, 252 und VG Hamburg, Urteil vom 04.05.2004, 5 K 1508/03, GewArch 2004, 343; zu den sog. "Bonus-Dollars" BVerwG, Urteil vom 23.11.2005, 6 C 9/05, juris; zur Rückvergütung im "Bonus-System" VG Hamburg, Beschluss vom 21.09.2004, 11 E 4079/04, juris).

    Dass der Verordnungsgeber mit der Novellierung des § 9 SpielV daneben auch auf die Praxis der Rabattgewährung in Spielhallen, die seinerzeit bereits Gegenstand verwaltungsgerichtlicher Entscheidungen war, reagieren wollte, ergibt sich zusätzlich aus der Begründung des Verordnungsentwurfs des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit, in der die Einführung von "besonders hervorzuhebenden Regelbeispielen für Vergünstigungen, die an Spieler nicht gewährt werden dürfen" in § 9 Abs. 1 Satz 1 SpielV mit der Reaktion auf die Rechtsprechung des OVG Hamburg (Urteile vom 04.05.2005, GewArch 2005, S. 252 ff.) begründet wird (BR-Drs. 655/05, S. 21), dass unter anderem in dem sog. "PEP-System" einen Verstoß gegen § 9 SpielV a.F. erblickt hatte.

  • VG Hamburg, 21.09.2004 - 11 E 4079/04

    Unzulässiges Bonussystem bei Geldspielautomat

    Auszug aus VG Osnabrück, 25.04.2006 - 1 B 21/06
    Die Rechtsprechung hat dies zwar für ähnliche Rabattsysteme, die allerdings im Gegensatz zu dem von der Antragstellerin betriebenen BIS-System vom Erreichen einer bestimmten Mindestanzahl von Spielen bzw. Mindestspieldauer abhängig waren, in der Vergangenheit angenommen und hierin einen Verstoß gegen § 9 Satz 1 SpielV in der bis zum 31.12.2005 geltenden Fassung erblickt (vgl. zum sog. "PEP-System" BVerwG, Urteil vom 23.11.2005, a.a.O; vorgehend OVG Hamburg, Urteil vom 04.03.2005, 1 Bf 214/04, GewArch 2005, 252 und VG Hamburg, Urteil vom 04.05.2004, 5 K 1508/03, GewArch 2004, 343; zu den sog. "Bonus-Dollars" BVerwG, Urteil vom 23.11.2005, 6 C 9/05, juris; zur Rückvergütung im "Bonus-System" VG Hamburg, Beschluss vom 21.09.2004, 11 E 4079/04, juris).

    Die Kammer bewertet das wirtschaftliche Interesse an dem fortgesetzten Betrieb des Rabattsystems BIS in Anlehnung an die Rechtsprechung des VG Hamburg (Beschluss vom 21.09.2004, a.a.O.) mit dem Auffangwert von 5.000,- EUR für ein Hauptsacheverfahren, sodass nach Ziffer 1.5 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit in der Fassung 7/2004 (NVwZ 2005, 1327 ff.) im vorliegenden Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes der hälftige Wert anzusetzen ist.

  • BVerwG, 23.11.2005 - 6 C 8.05

    Fun Game, Geldgewinnspiel, Unterhaltungsspielgerät, PEP-System.

    Auszug aus VG Osnabrück, 25.04.2006 - 1 B 21/06
    Zudem stelle die vorliegende Form der Rabattgewährung nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 23.11.2005, 6 C 8.05) eine verbotene Manipulation des in der Bauartzulassung festgelegten Spieleinsatzes für Geldspielgeräte dar.

    Die Möglichkeit ordnungsbehördlichen Vorgehens im Wege der nachträglichen Erteilung von Auflagen gem. § 33 i Abs. 1 Satz 2 GewO (zur Zulässigkeit einer auf § 33 i Abs. 1 Satz 2 GewO gestützten Auflage, ein unzulässiges Rabattsystem zu entfernen vgl. BVerwG, Urteil vom 23.11.2005, 6 C 8/05, GewArch 2006, 123) schließt die auf § 11 Nds. SOG gestützte Beseitigungsanordnung jedenfalls nicht aus (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17.03.1993, 1 B 33.93, GewArch 1995, 111).

  • BVerwG, 23.11.2005 - 6 C 9.05

    Fun-Games ohne Bauartzulassung nicht erlaubt

    Auszug aus VG Osnabrück, 25.04.2006 - 1 B 21/06
    Die Rechtsprechung hat dies zwar für ähnliche Rabattsysteme, die allerdings im Gegensatz zu dem von der Antragstellerin betriebenen BIS-System vom Erreichen einer bestimmten Mindestanzahl von Spielen bzw. Mindestspieldauer abhängig waren, in der Vergangenheit angenommen und hierin einen Verstoß gegen § 9 Satz 1 SpielV in der bis zum 31.12.2005 geltenden Fassung erblickt (vgl. zum sog. "PEP-System" BVerwG, Urteil vom 23.11.2005, a.a.O; vorgehend OVG Hamburg, Urteil vom 04.03.2005, 1 Bf 214/04, GewArch 2005, 252 und VG Hamburg, Urteil vom 04.05.2004, 5 K 1508/03, GewArch 2004, 343; zu den sog. "Bonus-Dollars" BVerwG, Urteil vom 23.11.2005, 6 C 9/05, juris; zur Rückvergütung im "Bonus-System" VG Hamburg, Beschluss vom 21.09.2004, 11 E 4079/04, juris).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat diesbezüglich in seinen Entscheidungen vom 23.11.2005 (a.a.O.) klargestellt, dass es sich bei den in § 13 Nr. 5 SpielV a.F. genannten Höchsteinsatz von 0, 20 EUR pro Spiel um einen Höchstbetrag handelt, der grundsätzlich auch unterschritten werden darf.

  • BVerwG, 24.06.1971 - I C 39.67

    Gestattung des Betriebes eines Gewerbes für jedermann - Zulassungsschranke oder

    Auszug aus VG Osnabrück, 25.04.2006 - 1 B 21/06
    Der Anwendbarkeit der polizeiliche Generalklausel im Gewerberecht steht insbesondere nicht § 1 Abs. 1 GewO entgegen, denn die abschließenden Regelungen über die Gewerbezulassung sind nicht betroffen (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 24.06.1971, I C 39.67, BVerwGE 38, 209).
  • BVerwG, 17.03.1993 - 1 B 33.93

    Spielhalle - Beseitigungsanordnung - Auflage

    Auszug aus VG Osnabrück, 25.04.2006 - 1 B 21/06
    Die Möglichkeit ordnungsbehördlichen Vorgehens im Wege der nachträglichen Erteilung von Auflagen gem. § 33 i Abs. 1 Satz 2 GewO (zur Zulässigkeit einer auf § 33 i Abs. 1 Satz 2 GewO gestützten Auflage, ein unzulässiges Rabattsystem zu entfernen vgl. BVerwG, Urteil vom 23.11.2005, 6 C 8/05, GewArch 2006, 123) schließt die auf § 11 Nds. SOG gestützte Beseitigungsanordnung jedenfalls nicht aus (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17.03.1993, 1 B 33.93, GewArch 1995, 111).
  • VG Hamburg, 04.05.2004 - 5 K 1508/03
    Auszug aus VG Osnabrück, 25.04.2006 - 1 B 21/06
    Die Rechtsprechung hat dies zwar für ähnliche Rabattsysteme, die allerdings im Gegensatz zu dem von der Antragstellerin betriebenen BIS-System vom Erreichen einer bestimmten Mindestanzahl von Spielen bzw. Mindestspieldauer abhängig waren, in der Vergangenheit angenommen und hierin einen Verstoß gegen § 9 Satz 1 SpielV in der bis zum 31.12.2005 geltenden Fassung erblickt (vgl. zum sog. "PEP-System" BVerwG, Urteil vom 23.11.2005, a.a.O; vorgehend OVG Hamburg, Urteil vom 04.03.2005, 1 Bf 214/04, GewArch 2005, 252 und VG Hamburg, Urteil vom 04.05.2004, 5 K 1508/03, GewArch 2004, 343; zu den sog. "Bonus-Dollars" BVerwG, Urteil vom 23.11.2005, 6 C 9/05, juris; zur Rückvergütung im "Bonus-System" VG Hamburg, Beschluss vom 21.09.2004, 11 E 4079/04, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 01.09.1989 - 14 S 2193/87

    Polizeianordnung wegen Verstosses gegen das Gewerberecht

    Auszug aus VG Osnabrück, 25.04.2006 - 1 B 21/06
    Ist - wie vorliegend - vielmehr die Art und Weise der Gewerbeausübung Gegenstand ordnungsbehördlichen Einschreitens, können die landesrechtlichen polizeilichen Generalklauseln in der Weise zur Ausfüllung von Regelungslücken herangezogen werden, dass mit ihrer Hilfe eine eigenständige gewerberechtliche Eingriffsgrundlage geschaffen wird, vgl. § 3 Abs. 1 Satz 3 Nds. SOG (vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 01.09.1989, 14 S 2193/87, GewArch 1990, 403; OVG Münster, Beschluss vom 13.02.1997, 4 A 762/96, DÖV 1997, 1055).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.02.1997 - 4 A 762/96

    Regelungslücken; Landesrechtliche Ordnungsrecht

    Auszug aus VG Osnabrück, 25.04.2006 - 1 B 21/06
    Ist - wie vorliegend - vielmehr die Art und Weise der Gewerbeausübung Gegenstand ordnungsbehördlichen Einschreitens, können die landesrechtlichen polizeilichen Generalklauseln in der Weise zur Ausfüllung von Regelungslücken herangezogen werden, dass mit ihrer Hilfe eine eigenständige gewerberechtliche Eingriffsgrundlage geschaffen wird, vgl. § 3 Abs. 1 Satz 3 Nds. SOG (vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 01.09.1989, 14 S 2193/87, GewArch 1990, 403; OVG Münster, Beschluss vom 13.02.1997, 4 A 762/96, DÖV 1997, 1055).
  • VGH Hessen, 29.03.1985 - 5 TH 1217/84
    Auszug aus VG Osnabrück, 25.04.2006 - 1 B 21/06
    In allen anderen Fällen entscheidet bei summarischer Beurteilung des Sachverhalts eine reine Abwägung der beteiligten öffentlichen und privaten Interessen, die für oder gegen die Dringlichkeit der Vollziehung sprechen, über die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes(vgl. VGH Kassel, Beschluss vom 29.08.1985, 5 TH 1217/84, NVwZ 1985, 918; OVG Lüneburg, Beschluss vom 05.12.1974, U OVG B 77/74, DVBl. 1976, 81).
  • VG Augsburg, 31.01.2005 - Au 4 S 05.38

    Gewerberecht: Verbot bestimmter Spiele und Sielsystem in Spielhallen

  • VG Würzburg, 07.03.2006 - W 5 S 06.162
  • VG Hamburg, 22.08.2006 - 2 E 2388/06

    Einstweiliger Rechtsschutz - Stilllegung und Entfernung eines Bonussystems für

    Im Übrigen verweist die Antragsgegnerin auf einen Beschluss des VG Osnabrück vom 25. April 2006 (1 B 21/06, juris), das den Antrag einer Spielhallenbetreiberin auf vorläufigen Rechtsschutz gegen die Beseitigungsanordnung hinsichtlich eines ähnlichen Bonussystems abgelehnt hatte.

    Der Verordnungsgeber bringt durch die Verwendung des Bindewortes "und" deutlich zum Ausdruck, dass die Alternative der Gewährung von Zahlungen oder sonstigen finanziellen Vergünstigungen selbstständig neben der des Inaussichtstellens von sonstigen Gewinnchancen steht (VG Osnabrück, Beschl. v. 25.4.2006, 1 B 21/06, juris).

    Das VG Osnabrück sieht daher Absatz 2 als Auffangtatbestand gegenüber dem spezielleren Absatz 1 Satz 1 an (Beschl. v. 25.4.2006, 1 B 21/06, juris).

  • VGH Bayern, 15.10.2008 - 10 BV 08.351

    Zur Zulässigkeit von Bonussystemen in Spielhallen

    § 9 Abs. 2 SpielV wird von Teilen der Rechtsprechung (vgl. VG Osnabrück vom 25.4.2006 GewArch 2006, 389; VG Hamburg vom 22.8.2006, 2 E 2388/06 juris) und Wissenschaft (vgl. Marcks in Landmann/Rohmer, GewO, Januar 2007, RdNr. 5 zu § 9 SpielV; Hahn in Frijauf, GewO, Februar 2008, RdNr. 8 zu § 9 SpielV) als umfassendes und gleichsam lückenschließendes Vergünstigungsverbot angesehen.
  • VG Hannover, 17.06.2009 - 11 A 4402/07

    Angebot ad incertam personam; Freispiel; Gutschein; Inhaberzeichen;

    Die Ausschüsse des Bundesrats hatten bei der vorgeschlagenen Einführung des § 9 Abs. 2 SpielV jede Art zusätzlicher In-Aussicht-Stellung weiterer Gewinnchancen sowie jede zusätzliche Zahlung oder sonstige finanzielle Vergünstigung im Auge (vgl. VG Würzburg, Beschl. v. 07.03.2006 - W 5 S 06.162 - VG Osnabrück, Beschl. v. 25.04.2006 - 1 B 21/06 -, GewArch. 2006, 389, 391, bestätigt durch: Nds. OVG, Beschl. v. 13.07.2006 - 7 ME 96/06 - Beschl. d. Kammer v. 22.09.2006 - 11 B 4373/06 - und v. 28.09.2006 - 11 B 1330/06 - VG Gelsenkirchen, Beschl. v. 05.01.2007 - 7 L 1605/06 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.01.2007 - 4 B 1191/06

    Rechtliche Auflagen für das Aufstellen von Spielgeräten ; Zulässigkeit der

    dazu VG Osnabrück, Beschluss vom 25.4.2006 - 1 B 21/06 -, GewArch 2006, 389, 390, sowie die darauf ergangene Beschwerdeentscheidung des Nds. OVG, Beschluss vom 13.7.2006 - 7 ME 96/06 -, GewArch 2006, 434.
  • VG Arnsberg, 29.11.2006 - 1 L 372/06

    Untersagung der Benutzung von Spielgeräten; Ordnungsverfügung hinsichtlich der

    vgl. zu derartigen Rabatten auch Verwaltungsgericht Osnabrück, Beschluss vom 25. April 2006 - 1 B 21/06 - (Juris).
  • VG Lüneburg, 18.07.2006 - 5 B 21/06

    Zur Zulässigkeit von Jackpotsystemen in Spielhallen

    Der Anwendbarkeit der polizeilichen Generalklausel im Gewerberecht steht insbesondere nicht § 1 Abs. 1 GewO entgegen, denn die abschließenden Regelungen über die Gewerbezulassung sind nicht betroffen (siehe dazu VG Osnabrück, Beschl. v. 25.4.2006 - 1 B 21/06 -, mwN).
  • VG Gelsenkirchen, 05.01.2007 - 7 L 1605/06

    Spielhalle, Fun Games, Jackpot, Geldwechsler, Tokenmanager,

    Es ist auch unbeachtlich, ob die Jackpotanlagen mit Spielgeräten vernetzt sind oder nicht; auch entkoppelte Jackpotsysteme sind nach § 9 Abs. 2 SpielV nicht erlaubt, vgl. VG Lüneburg, Beschluss vom 18. Juli 2006 - 5 B 21/06 - VG Osnabrück, Beschluss vom 25. April 2006 - 1 B/2106 -, GewArch 2006, S. 389; VG Würzburg, Beschluss vom 7. März 2006 - W 5 S 06.162 - VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 20. Oktober 2006 - 7 L 591/06 -.
  • VG Hannover, 23.01.2008 - 11 A 4135/06

    Gewerbsmäßigkeit; Gewinnstreben; Spielgeräte

    Für die angefochtenen Untersagungsverfügung vom 18.05.2006 hat die Beklagte mit § 11 Nds. SOG i.V.m. § 6a SpielV die zutreffende Ermächtigungsgrundlage herangezogen (vgl. VG Osnabrück, Beschl. v. 25.04.2006 - 1 B 21/06 - Rechtsprechungsdatenbank der nds. Verwaltungsgerichtsbarkeit).
  • VG Gelsenkirchen, 09.01.2007 - 7 L 1631/06

    Fun Games, Jackpot, "Trendy No Limit 2006 PLUS"

    vgl. Verwaltungsgericht (VG) Lüneburg, Beschluss vom 18. Juli 2006 - 5 B 21/06 - VG Osnabrück, Beschluss vom 25. April 2006 - 1 B/2106 -, GewArch 2006, 389; VG Würzburg, Beschluss vom 7. März 2006 - W 5 S 06.162 -.
  • VG München, 05.01.2007 - M 16 S 06.4578

    Gewerberecht: Untersagung eines Bonus- und Informationssystems bei

    Zwar wird von Verwaltungsgerichten und Oberverwaltungsgerichten - ebenfalls in Eilverfahren - vertreten, dass § 9 Abs. 2 SpielV in der seit Januar 2006 geltenden Fassung ein umfassendes Verbot sämtlicher Vergünstigungen beinhaltet (vgl. VG Osnabrück vom 25.4.2006 - Az. 1 B 21/06; VG Würzburg vom 7.3.2006 - Az. W 5 S 06.162; OVG Lüneburg vom 14.7.2006 - Az. 7 ME 126/06; OVG Nordrhein-Westfalen vom 18.12.2006 - Az. 4 B 1019/06).
  • VG Gelsenkirchen, 20.10.2006 - 7 L 591/06

    Spielgeräte, Geldspielgeräte, Unterhaltungsspielgeräte, Fun Games, Jackpot,

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